Gebäudeenergieberaterin/-in (HWK)

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Gebäudeenergieberater/in (HWK)

Ziel

Mit dem Lehrgang zum Gebäudeenergieberater/in (HWK) werden Sie in die Lage versetzt, eine energetische Gesamtbetrachtung für private Wohngebäude durchzuführen. Sie erhalten Kenntnisse, um Ihre Kunden umfassend auf dem Gebiet des baulichen Wärmeschutzes und Anlagentechnik zu beraten. Wirtschaftliche Modernisierungskonzepte für Altbauten entwickeln und als Sachverständiger der KFW-Bankengruppe Ihre Kunden über die einzelnen Fördermöglichkeiten beraten, sind wesentliche Schwerpunkte der Maßnahme. Ebenso ein wichtiger Bestandteil ist die Information und Beratung in den Bereich der rationellen Energieeinsparung.


Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen

  • Baustoffkunde
  • Baukonstruktion

Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen

  • GEG
  • Wärmeschutz
  • Feuchteschutz
  • Schallschutz
  • Brandschutz

Technische Anlagen bewerten und auswählen

  • Energie- und Umwelttechnik
  • Anlagentechnik - Heizung
  • Anlagentechnik - Raumlufttechnik
  • Anlagentechnik - Beleuchtung/Elektrotechnik
  • Anlagentechnik - Erneuerbare Energien
  • Förderprogramme

Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden

  • Anforderungen und Nachweise, rechtliche Grundlagen (insbes. GEG)
  • Luftdichtheit, Wärmebrücken
  • Anwendungs- und Umsetzungsfragen
  • Thermografie

Modernisierungen planen

  • Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand anwenden
  • Gebäude und technische Anlagen aufnehmen und für die bauphysikalische Beurteilung dokumentieren
  • Berechnungen nach der Energieeinsparverordnung und mitgeltender Normen durchführen
  • Konzept zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudebestandes entwickeln, berechnen und darstellen
  • Rechtliche Bestimmungen für das Bauen im Bestand bei der Modernisierungsplanung berücksichtigen
  • Aspekte der Sanierungsplanung und -umsetzung denkmalgeschützter Gebäude
  • Baubegleitung planen und durchführen

Kurs

Abschluss
HWK-Fortbildungsprüfung nach Anlage 11 (Absatz 1, 2 und 4) des GEG

Voraussetzungen:
Meisterprüfung in einem handwerklichen Beruf. Abweichend hiervon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Erfahrungen und Kenntnisse erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Dauer: Vollzeit 240 UE

Kurszeiten 2024/ausgebucht

  • Woche1: 15.04. bis 19.04.2024
  • Woche2: 22.04. bis 26.04.2024
  • Woche3: 13.05. bis 17.05.2024
  • Woche4: 03.06. bis 07.06.2024
  • Woche5: 17.06. bis 21.06.2024 - Gruppe A Praxiswoche
  • Woche5: 24.06. bis 28.06.2024 - Gruppe B Praxiswoche

Kurszeiten 2025/Anmeldung ab Juli 2024 möglich

  • Woche1: 24.03. bis 28.03.2025
  • Woche2: 31.03. bis 04.04.2025
  • Woche3: 05.05. bis 09.05.2025
  • Woche4: 12.05. bis 16.05.2025
  • Woche5: 19.05. bis 23.05.2025 - Gruppe A Praxiswoche
  • Woche5: 02.06. bis 06.06.2025 - Gruppe B Praxiswoche

Prüfungen

Diese finden während den Lehrgangszeiten in unserem Hause statt. Sie legen die Prüfung vor der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz ab.

Hinweis: Die Prüfungsgebühren sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten.

Meisterbonus: Informationen unter folgendem Link www.stmwi.bayern.de

Anmeldeformular für 2025